Gesetze / Verordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes

DVO-JuSchG

§ 1 Sitz der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

Bund2 Fassungen

Sitz der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ist Bonn.

§ 2