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§ 1 JuSchGDV — Sitz der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien

Verordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes

Stand: 29.11.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Sitz der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien ist Bonn.