Gesetze / Jugendgerichtsgesetz
JGG§ 86 Umwandlung des Freizeitarrestes
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
- BGH, 24.06.2021 – 2 ARs 46/21Vollstreckung der Jugendstrafe: Zuständigkeit für die Entscheidung über Rechtsmittel gegen die Ablehnung des Strafaufschubs durch den Jugendrichter als Vollstreckungsleiter
- BGH, 04.02.2020 – StB 2/20Strafvollstreckung: Aussetzung der Vollstreckung einer nach den Vorschriften des Erwachsenenvollzugs vollzogenen Jugendstrafe
2 Entscheidungen zu § 86 JGG →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Vollstreckungsleiter kann Freizeitarrest in Kurzarrest umwandeln, wenn die Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 nachträglich eingetreten sind.