Gesetze / Jugendfreiwilligendienstegesetz

JFDG

§ 15 (weggefallen)

SozialrechtBund

Für § 15 JFDG liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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§ 13a