Gesetze / Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz
IntFamRVG§ 28 Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde
Stand: 06.02.2024
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 28 IntFamRVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 02.04.2008 – XII ZB 134/06
- BGH, 11.11.2020 – XII ZB 318/20Verfahren der Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Umgangsrechtsentscheidung: Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Rechtsbeschwerde und Darlegungslast des RechtsbeschwerdeführersZitiert von 2
- BGH, 25.07.2012 – XII ZB 170/11Verfahren auf Nichtanerkennung einer ungarischen Sorgerechtsentscheidung: Zulässigkeitsvoraussetzungen der Rechtsbeschwerde und Darlegungslast des RechtsbeschwerdeführersZitiert von 7
- OLG Hamm, 26.08.2014 – 11 UF 85/14Zitiert von 2
- BGH, 03.12.2025 – XII ZB 169/25Anerkennung einer Sorgerechtsentscheidung eines bulgarischen Gerichts nebst Vollstreckbarerklärung der Verpflichtung zur Kindesherausgabe
- BGH, 10.02.2016 – XII ZB 38/15Vollstreckbarerklärung einer polnischen Entscheidung über die Kindesherausgabe: Internationale Zuständigkeit nach der Brüssel IIa-VO für die Anordnung einer den Bereich der elterlichen Sorge betreffenden einstweiligen Maßnahme; Rückgriff auf nationales Recht; Dringlichkeit der Maßnahme; Erforderlichkeit der Anwesenheit des Kindes und des betroffenen Elternteils im Mitgliedstaat des angerufenen GerichtsZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BGH, 08.04.2015 – XII ZB 148/14Anerkennung und Vollstreckbarerklärung der im Wege der einstweiligen Anordnung erlassenen Sorgerechtsentscheidung eines ungarischen Gerichts: Bestellung eines Verfahrensbeistandes für das Kind; Anerkennungshindernis bei unterbliebener Bestellung eines Beistands im Verfahren vor dem AusgangsgerichtZitiert von 1
- BGH, 03.03.2010 – XII ZB 109/09Verfahren nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach altem Recht
- BGH, 10.06.2009 – XII ZB 182/08
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 28 IntFamRVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts findet die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof nach Maßgabe des § 574 Absatz 1 Nr. 1, Absatz 2 der Zivilprozessordnung statt.