Gesetze / Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz
IntFamRVG§ 29 Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde
Stand: 06.02.2024
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 29 IntFamRVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- BGH, 25.07.2012 – XII ZB 170/11Verfahren auf Nichtanerkennung einer ungarischen Sorgerechtsentscheidung: Zulässigkeitsvoraussetzungen der Rechtsbeschwerde und Darlegungslast des RechtsbeschwerdeführersZitiert von 7
- BGH, 11.11.2020 – XII ZB 318/20Verfahren der Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Umgangsrechtsentscheidung: Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Rechtsbeschwerde und Darlegungslast des RechtsbeschwerdeführersZitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
§ 575 Absatz 1 bis 4 der Zivilprozessordnung ist entsprechend anzuwenden. Soweit die Rechtsbeschwerde darauf gestützt wird, dass das Oberlandesgericht von einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union abgewichen sei, muss die Entscheidung, von der der angefochtene Beschluss abweicht, bezeichnet werden.