§ 327 Nachrangige Verbindlichkeiten
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/327#abs-1 (1) Im Rang nach den in § 39 bezeichneten Verbindlichkeiten und in folgender Rangfolge, bei gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer Beträge, werden erfüllt:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/327#abs-2 (2) Ein Vermächtnis, durch welches das Recht des Bedachten auf den Pflichtteil nach § 2307 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausgeschlossen wird, steht, soweit es den Pflichtteil nicht übersteigt, im Rang den Pflichtteilsrechten gleich. Hat der Erblasser durch Verfügung von Todes wegen angeordnet, daß ein Vermächtnis oder eine Auflage vor einem anderen Vermächtnis oder einer anderen Auflage erfüllt werden soll, so hat das Vermächtnis oder die Auflage den Vorrang.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/327#abs-3 (3) Eine Verbindlichkeit, deren Gläubiger im Wege des Aufgebotsverfahrens ausgeschlossen ist oder nach § 1974 des Bürgerlichen Gesetzbuchs einem ausgeschlossenen Gläubiger gleichsteht, wird erst nach den in § 39 bezeichneten Verbindlichkeiten und, soweit sie zu den in Absatz 1 bezeichneten Verbindlichkeiten gehört, erst nach den Verbindlichkeiten erfüllt, mit denen sie ohne die Beschränkung gleichen Rang hätte. Im übrigen wird durch die Beschränkungen an der Rangordnung nichts geändert.
Wird zitiert von 17 Entscheidungen zu § 327 InsO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Hamm, 17.10.2023 – 27 W 67/23Zitiert von 2
- BGH, 10.01.2019 – IX ZB 40/18Vergütung des Insolvenzverwalters im Nachlassinsolvenzverfahren: Erhöhung der Berechnungsgrundlage durch Erlös aus einem Anfechtungsanspruch; Verwendung des Erlöses für die Befriedigung von Ansprüchen eines PflichtteilsberechtigtenZitiert von 4
- LG Bielefeld, 29.08.2024 – 5 O 284/21Zitiert von 1
- LG Bielefeld, 29.08.2024 – 5 O 86/22
- OLG Hamm, 22.12.2022 – 27 W 99/22
- BGH, 13.11.2025 – IX ZR 127/24Insolvenzrang kapitalmarktrechtlicher Schadensersatzforderungen von AktionärenZitiert von 6
Zuletzt entschieden
- OLG Braunschweig, 03.11.2025 – 10 U 81/25
- AG Nürnberg, 09.01.2024 – 35 VI 6726/20Zitiert von 1
- LG Aschaffenburg, 27.09.2022 – 61 O 125/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 327 InsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.