§ 321 Zwangsvollstreckung nach Erbfall
Stand: 10.06.2019
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung in den Nachlaß, die nach dem Eintritt des Erbfalls erfolgt sind, gewähren kein Recht zur abgesonderten Befriedigung.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 321 InsO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- AG Kerpen, 08.11.2005 – 22 C 158/05Zitiert von 2
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