Gesetze / Insolvenzordnung

InsO

§ 321 Zwangsvollstreckung nach Erbfall

Stand: 10.06.2019

InsolvenzrechtBund1 Entscheidung

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung in den Nachlaß, die nach dem Eintritt des Erbfalls erfolgt sind, gewähren kein Recht zur abgesonderten Befriedigung.

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