§ 162 Betriebsveräußerung an besonders Interessierte
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/162#abs-1 (1) Die Veräußerung des Unternehmens oder eines Betriebs ist nur mit Zustimmung der Gläubigerversammlung zulässig, wenn der Erwerber oder eine Person, die an seinem Kapital zu mindestens einem Fünftel beteiligt ist,
1.
zu den Personen gehört, die dem Schuldner nahestehen (§ 138),
2.
ein absonderungsberechtigter Gläubiger oder ein nicht nachrangiger Insolvenzgläubiger ist, dessen Absonderungsrechte und Forderungen nach der Schätzung des Insolvenzgerichts zusammen ein Fünftel der Summe erreichen, die sich aus dem Wert aller Absonderungsrechte und den Forderungsbeträgen aller nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger ergibt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/162#abs-2 (2) Eine Person ist auch insoweit im Sinne des Absatzes 1 am Erwerber beteiligt, als ein von der Person abhängiges Unternehmen oder ein Dritter für Rechnung der Person oder des abhängigen Unternehmens am Erwerber beteiligt ist.
Wird zitiert von 15 Entscheidungen zu § 162 InsO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 21.07.2011 – IX ZB 128/10Insolvenzverfahren: Beschlussaufhebungsverfahren für nichtige Beschlüsse der GläubigerversammlungZitiert von 6
- BGH, 07.02.2019 – IX ZR 47/18Insolvenzverfahren: Voraussetzungen der Hinterlegung von Geld- und Wertgegenständen; Haftung einer zur Hinterlegungsstelle bestimmten Bank; Warnpflichten des ein Insolvenzsonderkonto führenden Kreditinstituts gegenüber dem Insolvenzgericht bei evident insolvenzzweckwidrigem Zahlungsauftrag des Insolvenzverwalters; Zulässigkeit der Führung eines Anderkontos als InsolvenzkontoZitiert von 10
- BGH, 17.02.2011 – IX ZR 131/10Insolvenzverfahren: Gleichstellung des von einer nahestehenden Person des Schuldners gewährten Darlehens mit einem GesellschafterdarlehenZitiert von 22
- BGH, 05.07.2007 – IX ZR 221/05Rückforderung europarechtswidriger Beihilfen: Einordnung des Anspruchs auf Rückforderung eines eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehens als einfache Insolvenzforderung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 30
- LG Trier, 28.10.2025 – 5 T 89/25
- OLG Frankfurt am Main, 15.08.2018 – 4 U 39/17
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 29.03.2018 – 5 U 18/16Zitiert von 1
- AG Essen, 01.09.2015 – 163 IN 14/15Zitiert von 2
- AG Mönchengladbach, 25.07.2014 – 45 IN 27/14
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 162 InsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.