Gesetze / Innovationsausschreibungsverordnung
InnAusV§ 13 Weitere Bestimmungen zu Anlagenkombinationen
Stand: 25.06.2023
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- OLG Düsseldorf, 29.05.2024 – 3 Kart 237/23Zitiert von 3
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/InnAusV/13#abs-1 (1) Zuschläge für Anlagenkombinationen erlöschen 30 Monate nach der öffentlichen Bekanntgabe des Zuschlags, sofern die Anlagenkombinationen die Voraussetzungen des § 2 Nummer 1 zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllen oder soweit die Anlagen nicht bis zu diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen worden sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/InnAusV/13#abs-2 (2) Die Marktprämie nach § 8 verringert sich auf null,
Die Voraussetzungen nach Satz 1 sind jährlich durch die Bestätigung eines Umweltgutachters gegenüber dem Anschlussnetzbetreiber nachzuweisen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/InnAusV/13#abs-3 (3) Bei Geboten für Anlagenkombinationen müssen Bieter an den verantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber eine Pönale leisten, sofern mehr als 5 Prozent der Gebotsmenge eines bezuschlagten Gebots einer Anlagenkombination nach § 35a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes entwertet werden. Die Höhe der Pönale berechnet sich aus der entwerteten Gebotsmenge multipliziert mit 60 Euro pro Kilowatt. § 55 Absatz 6 bis 8 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/InnAusV/13#abs-4 (4) Sofern die Anlagenkombination auch Speicher enthält, ist der zwischengespeicherte Strom ausschließlich in den anderen Anlagenteilen zu erzeugen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/InnAusV/13#abs-5 (5) Die Voraussetzungen des § 2 Nummer 1 müssen während der gesamten Dauer der Zahlungen der Marktprämie nach § 8 erfüllt sein.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/InnAusV/13#abs-6 (6) Sofern die Anlagenkombination auch Windenergieanlagen an Land oder Freiflächenanlagen enthält, ist § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit der Maßgabe anzuwenden, dass die gesamte in der Anlagenkombination erzeugte und eingespeiste Strommenge Grundlage für die Ermittlung der Zuwendungen sein darf.