Gesetze / Investitionsvorranggesetz
InVorG§ 3 Besonderer Investitionszweck
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 16
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 08.12.2017 – V ZR 296/16Veräußerung des restitutionsbelasteten Grundstücks durch den Verfügungsberechtigten aufgrund eines Investitionsvorrangbescheids: Pflicht zur Verzinsung des auf den von dem Berichtigten zu beanspruchenden Vermögenswert entfallenden Anteils der Geldleistungen des ErwerbersZitiert von 5
- BVerwG, 23.03.2011 – 8 C 6/10Prüfung der Investitionszweckverwirklichung im DurchführungsfeststellungsverfahrenZitiert von 6
- VG Cottbus, 18.06.2020 – 1 K 2531/17
- OLG Brandenburg, 20.04.2011 – 4 U 169/07
- BVerfG, 14.07.1999 – 1 BvR 995/95Überleitung der in der Deutschen Demokratischen Republik an fremden Grundstücken begründeten Nutzungsrechte in das Recht des Bürgerlichen Gesetzbuchs - SchuldrechtsanpassungsgesetzZitiert von 21
- BGH, 17.07.2015 – V ZR 84/14Restitution eines vermieteten Wohngebäudes im Beitrittsgebiet: Anspruch des Verfügungsberechtigten auf Kostenersatz für umfangreiche Baumaßnahmen; Anrechnung von Mieteinnahmen; Aufrechnung mit pauschalierten Verwaltungskosten gegen einen Anspruch des Berechtigten auf Herausgabe von Mieteinnahmen
Zuletzt entschieden
- VG Berlin, 05.06.2014 – 29 K 327.11
- BVerwG, 15.02.2013 – 8 B 58/12Zurückweisung einer NichtzulassungsbeschwerdeZitiert von 35
- BVerwG, 15.02.2013 – 8 B 64/12Zurückweisung einer NichtzulassungsbeschwerdeZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 InVorG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/InVorG/3#abs-1 (1) Ein besonderer Investitionszweck liegt bei Grundstücken und Gebäuden vor, wenn sie verwendet werden zur
Das Grundstück oder Gebäude darf nur insoweit für den besonderen Investitionszweck verwendet werden, als dies für die Verwirklichung des Vorhabens erforderlich ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/InVorG/3#abs-2 (2) Bei Unternehmen und einem für dieses benötigten Grundstück des Unternehmens liegt ein besonderer Investitionszweck vor, wenn es verwendet wird,
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/InVorG/3#abs-3 (3) Die Erteilung eines Investitionsvorrangbescheids für die beantragte investive Maßnahme kann nicht mit der Begründung versagt werden, daß anstelle der Veräußerung des Grundstücks oder Gebäudes die Bestellung eines Erbbaurechts oder die Begründung und Übertragung von Teil- oder Wohnungseigentum möglich wäre. Dies gilt entsprechend für die Möglichkeit der Vermietung oder Verpachtung, es sei denn, daß die Vermietung oder Verpachtung für Vorhaben der in Aussicht genommenen Art üblich ist.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/InVorG/3#abs-4 (4) Ein Investitionsvorrangbescheid für einen besonderen Investitionszweck nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c darf nur erteilt werden, wenn ein Verfahren nach § 21b durchgeführt worden ist, ohne daß eine Rückübertragung erfolgt ist.