Gesetze / Infektionsschutzgesetz
IfSG§ 21 Impfstoffe
Stand: 09.08.2019
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- OVG Sachsen, 05.05.2021 – 3 B 411/20Beweiswert einer ärztlichen Bescheinigung über eine medizinische Kontraindikation gegen eine Masernschutzimpfung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 29
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Bei einer auf Grund dieses Gesetzes angeordneten oder einer von der obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlenen Schutzimpfung oder einer Impfung nach § 17a Absatz 2 des Soldatengesetzes dürfen Impfstoffe verwendet werden, die Mikroorganismen enthalten, welche von den Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden können. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt.