Gesetze / Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
IRG§ 83h Spezialität
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 54
Nach Gewicht
- BGH, 04.11.2020 – 6 StR 41/20Spezialitätsschutz bei Europäischem Haftbefehl: Fall des freiwilligen Verlassens des deutschen Staatsgebietes nach vorangegangener Übergabe aufgrund eines ersten Europäischen Haftbefehls und anschließender erneuter Übergabe des Angeklagten aufgrund eines zweiten Europäischen Haftbefehls
- BGH, 13.08.2020 – 1 StR 648/18Deliktsserie im Zusammenhang mit Kapitalanlagebetrug: Bewertung des Konkurrenzverhältnisses bei Beteiligung mehrerer Täter oder TeilnehmerZitiert von 3
- BGH, 27.07.2011 – 4 StR 303/11Bildung der Gesamtstrafe: Auswirkung der das Auslieferungsrecht beherrschende Grundsatz der Spezialität bei Einbeziehung einer früheren Verurteilung durch ein deutsches GerichtZitiert von 19
- BGH, 26.06.2024 – 1 StR 10/24Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz durch Inverkehrbringen eines Fertigarzneimittels ohne Zulassung und ohne Genehmigung der Europäischen Union
- BGH, 24.09.2019 – 2 StR 315/19Gesamtstrafenbildung: Folgen der Nichtbeachtung des auslieferungsrechtlichen SpezialitätsgrundsatzesZitiert von 4
- BGH, 28.08.2019 – 2 StR 25/19Bildung einer Gesamtstrafe: Folge der Nichtbeachtung des auslieferungsrechtlichen SpezialitätsgrundsatzesZitiert von 8
Zuletzt entschieden
- BGH, 24.03.2026 – 5 StR 605/25Vollstreckungshindernis aufgrund Verstoßes gegen den auslieferungsrechtlichen SpezialitätsgrundsatzZitiert von 1
- BGH, 10.12.2025 – StB 61/25
- BGH, 08.07.2025 – 3 StR 192/25Europäischer Haftbefehl: Anforderungen an die Sachverhaltsdarstellung bei SerienstraftatenZitiert von 1
54 Entscheidungen zu § 83h IRG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 83h IRG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/IRG/83h#abs-1 (1) Von einem Mitgliedstaat aufgrund eines Europäischen Haftbefehls übergebene Personen dürfen
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/IRG/83h#abs-2 (2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/IRG/83h#abs-3 (3) Der nach Übergabe erfolgte Verzicht der übergebenen Person ist zu Protokoll eines Richters oder Staatsanwalts zu erklären. Die Verzichtserklärung ist unwiderruflich. Die übergebene Person ist hierüber zu belehren.