Gesetze / Informationsgebührenverordnung
IFGGebV§ 2 Befreiung und Ermäßigung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 5
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- VG Köln, 24.03.2025 – 13 K 3921/22
- VG Köln, 27.08.2021 – 22 K 2185/20Zitiert von 2
- BVerwG, 13.10.2020 – 10 C 23/19Gebührenhöhe für Zugang zu amtlichen InformationenZitiert von 25
- BVerwG, 29.06.2017 – 7 C 24/15 · Einsicht in PersonalaktenZitiert von 74
- VG Köln, 21.08.2022 – 22 K 2033/21Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses kann die Gebühr um bis zu 50 Prozent ermäßigt werden. Aus den genannten Gründen kann in besonderen Fällen von der Erhebung der Gebühr abgesehen werden.