Anlage B Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können (§ 18 Abs. 2)
(Fundstelle: BGBl. I 2003, 2946 - 2947; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)
Abschnitt 1: Zulassungsfreie Handwerke
Nr.
Abschnitt 2: Handwerksähnliche Gewerbe
Nr.
Änderungsverlauf
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09.06.2021 Ausfertigung
Anlage B geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I 1654)
BGBl. 2021 I S. 1654
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06.02.2020 Ausfertigung
Anlage B geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Februar 2020 (BGBl. I 142)
BGBl. 2020 I S. 142
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.