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Artikel 1 · BT-Drs. 19/14335 · S. 20

Zu Artikel 1 (Änderung der Handwerksordnung)

Zu Artikel 1 (Änderung der Handwerksordnung)
Zu Nummer 1
Es handelt sich um eine Folgeänderung aufgrund der Einfügung von § 126 der Handwerksordnung
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Einfügung des Absatzes 2.
Zu Buchstabe b
Auf Wahlen, die bis zum Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und weiterer
handwerksrechtlicher Vorschriften begonnen wurden, sollen die Änderungen in den Anlagen A und B der Hand-
werksordnung keine Auswirkungen haben. Diese Wahlen können nach den bisherigen Vorschriften und Bedin-
gungen rechtmäßig zu Ende geführt werden können.
Zu Nummer 3
Für natürliche und juristische Personen und Personengesellschaften, die bereits derzeit selbstständig den Betrieb
eines künftig zulassungspflichtigen Handwerks ausüben, wird eine Ausnahmevorschrift vorgesehen. Die Einfüh-
rung der Meisterpflicht belastet diese Gruppe intensiver als Personen und Gesellschaften, die bisher noch nicht in
dem dann zulassungspflichtigen Handwerk tätig waren.
Eine Wiedereinführung der Zulassungspflicht für Handwerke, die seit 2004 zulassungsfrei sind, wird vor allem
die zahlreichen seit 2004 neu gegründeten (nicht meistergeführten) Betriebe betreffen. Diese Betriebsinhaber
konnten bislang fast 16 Jahre lang ihren Betrieb selbstständig ohne Nachweis einer bestandenen Meisterprüfung
führen. Diese Handwerker und ihre Betriebe sind daher von einer Wiedereinführung qualitativ anders betroffen
als künftige Betriebsinhaber. Ein Eingriff in Artikel 14 des Grundgesetzes („eingerichteter und ausgeübter Ge-
werbebetrieb“) kommt insoweit in Betracht als Betriebe, die die Voraussetzungen für eine Eintragung in die
Handwerksrolle nicht erfüllen, ihre Betriebstätigkeit einstellen müssten, wenn das von ihnen betriebene Handwerk
wieder 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 40.631 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/14335, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 52.240–92.871 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert b320cd075a35fb1f….

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