§ 5
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 5
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- OLG Karlsruhe, 30.04.2015 – 12 U 477/14
- OVG NRW, 08.08.2024 – 4 A 1790/20
- OLG Karlsruhe, 15.07.2010 – 12 U 6/10
- BVerwG, 31.08.2011 – 8 C 8/10Gewerbekonkretisierung bei Eintragungspflicht eines Handwerksbetriebs; richtiger Beklagter bei FeststellungsklageZitiert von 45
- LAG Düsseldorf, 09.04.2024 – 14 Sa 1133/23
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Wer ein Handwerk nach § 1 Abs. 1 betreibt, kann hierbei auch Arbeiten in anderen Handwerken nach § 1 Abs. 1 ausführen, wenn sie mit dem Leistungsangebot seines Gewerbes technisch oder fachlich zusammenhängen oder es wirtschaftlich ergänzen.