§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HonigV%202004/7#abs-1 (1) Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HonigV%202004/7#abs-2 (2)
Änderungsverlauf
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05.07.2017 Ausfertigung
§ 7 geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 5. Juli 2017 (BGBl. I 2272)
BGBl. 2017 I S. 2272
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30.06.2015 Ausfertigung
§ 7 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. Juni 2015 (BGBl. I 1090)
BGBl. 2015 I S. 1090
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.