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§ 7 HonigV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Honigverordnung

Stand: 26.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

(1) Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2)