Gesetze / Heimpersonalverordnung
HeimPersV§ 6 Fachkräfte
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 11
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Lüneburg, 12.12.2017 – 4 A 639/16Zitiert von 5
- OVG Niedersachsen, 25.03.2013 – 4 ME 18/13
- OVG NRW, 03.08.2000 – 13 A 5168/97Zitiert von 1
- BVerfG, 24.10.2002 – 2 BvF 1/01Altenpflegegesetz: teilweise Unvereinbarkeit mit Art. 72, 74 Abs. 1 GGZitiert von 76
- VG Karlsruhe, 10.03.2006 – 1 K 85/06Zitiert von 1
- BSG, 22.04.2009 – B 3 P 14/07 RPflegeversicherung: Zulässigkeit der Delegation von Aufgaben der verantwortlichen Pflegefachkraft auf nachgeordnete Mitarbeiter nur bei deren eigener Qualifikation als Pflegefachkraft KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
Zuletzt entschieden
- VGH Baden-Württemberg, 21.11.2018 – 6 S 2579/16
- OVG NRW, 11.07.2012 – 12 B 331/12Zitiert von 7
- VG Stuttgart, 24.04.2012 – 4 K 897/12Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 6 HeimPersV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Fachkräfte im Sinne dieser Verordnung müssen eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, die Kenntnisse und Fähigkeiten zur selbständigen und eigenverantwortlichen Wahrnehmung der von ihnen ausgeübten Funktion und Tätigkeit vermittelt. Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer, Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer sowie vergleichbare Hilfskräfte sind keine Fachkräfte im Sinne der Verordnung.