Gesetze / Heimpersonalverordnung
HeimPersV§ 7 Heime für behinderte Volljährige
Stand: 10.06.2019
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- VG Stuttgart, 24.04.2012 – 4 K 897/12Zitiert von 1
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In Heimen für behinderte Volljährige sind bei der Festlegung der Mindestanforderungen nach den §§ 2 bis 6 auch die Aufgaben bei der Betreuung, Förderung und Eingliederung behinderter Menschen und die besonderen Bedürfnisse der Bewohner, die sich insbesondere aus Art und Schwere der Behinderung ergeben, zu berücksichtigen.