Gesetze / Heimpersonalverordnung
HeimPersV§ 7 Heime für behinderte Volljährige
Stand: 10.06.2019
In Heimen für behinderte Volljährige sind bei der Festlegung der Mindestanforderungen nach den §§ 2 bis 6 auch die Aufgaben bei der Betreuung, Förderung und Eingliederung behinderter Menschen und die besonderen Bedürfnisse der Bewohner, die sich insbesondere aus Art und Schwere der Behinderung ergeben, zu berücksichtigen.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 7 HeimPersV →
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- VG Stuttgart, 24.04.2012 – 4 K 897/12Zitiert von 1
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