Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 15/5316 · S. 46
Zu Artikel 2 (Änderung des Heilmittelwerbegesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Heilmittelwerbegesetzes) Artikel 2 enthält Regelungen zur Fortentwicklung der Vor- schriften über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens einschließlich der Vorschriften zur Arzneimittelwerbung. Solche neuen Regelungen sind auf Grund neuerer Entwick- lung und Erfahrungen erforderlich. Dazu gehören sowohl die Berücksichtigung der sog. Schönheitsoperationen im Heilmittelwerbegesetz wie auch Änderungen für die Wer- bung mit verschreibungsfreien Arzneimitteln, weil damit auch dem Informationsbedürfnis der Patienten und Verbrau- cher Rechnung besser getragen wird, wie es zum Beispiel bereits bei vorangegangenen Änderungen durch § 1 Abs. 5 geschehen ist. Danach ist es auch zulässig, dass im Internet die Packungsbeilage und die Fachinformation auch für ver- schreibungspflichtige Arzneimittel als behördlich geprüfte Informationsmedien auf elektronische Anforderung Patien- ten zugänglich gemacht werden. Jetzt werden Werbe- und Informationsmöglichkeiten durch Änderung des § 12 ein- schließlich der Anlage erweitert. Zu Nummer 1 (§ 1) Durch die Ergänzung sollen sog. Schönheitsoperationen in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz – HWG) einbezogen werden. Schönheitschirurgische Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit, wie z. B. Brustvergröße- rungen durch Implantate oder Fettabsaugung zur Verände- rung der Körperformen, sind – wie jeder operative Eingriff – mit Risiken verbunden, die zu erheblichen Gesundheitsschä- den führen können. Die Zahl der sog. Schönheitsoperationen in Deutschland ist im letzten Jahr weiter gestiegen. Nach Schätzungen der Ver- einigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen soll die Zahl der in Deutschland von Ihren Mitgliedern vor- genommen Eingriffe im
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.603 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 15/5316 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 15/5316, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 213.521–223.124 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert 05ded8afd73b8584….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP