Gesetze / Heilmittelwerbegesetz
HWG§ 14
Stand: 10.06.2019
Wer dem Verbot der irreführenden Werbung (§ 3) zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Gesetze / Heilmittelwerbegesetz
HWGStand: 10.06.2019
Wer dem Verbot der irreführenden Werbung (§ 3) zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.