Gesetze / Handelsregisterverordnung
HRV§ 35
Wird eine Firma im Handelsregister gelöscht, weil das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, so kann auf Antrag des Inhabers in der Bekanntmachung der Grund der Löschung erwähnt werden. Handelt es sich um einen Handwerker, der bereits in die Handwerksrolle eingetragen ist, so kann neben der Angabe des Grundes der Löschung in der Bekanntmachung auch auf diese Eintragung hingewiesen werden.
Änderungsverlauf
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10.08.2021 Ausfertigung
§ 35 geändert durch Artikel 44 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I 3436)
BGBl. 2021 I S. 3436
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05.07.2021 Ausfertigung
§ 35 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 5. Juli 2021 (BGBl. I 3338 302)
BGBl. 2021 I S. 3338
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