Gesetze / Heilmittelwerbegesetz
HWG§ 9
Stand: 25.12.2019
Wird zitiert von 35
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Nach Gewicht
- BGH, 09.12.2021 – I ZR 146/20Wettbewerbsverstoß im Internet: Auslegung des für die Zulässigkeit der Werbung für eine ärztliche Fernbehandlung maßgeblichen Begriffs der "allgemein anerkannten fachlichen Standards"; Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Verletzungshandlungen - Werbung für FernbehandlungZitiert von 28
- OLG Köln, 10.06.2022 – 6 U 204/21Zitiert von 3
- OLG Karlsruhe, 22.12.2022 – 4 U 262/22
- OLG Hamburg, 05.11.2020 – 5 U 175/19Zitiert von 8
- BGH, 26.03.2026 – I ZR 118/24Vorlage einer Frage an den EuGH zur europarechtlichen Zulässigkeit einer Werbung für eine Fernbehandlung durch Partnerärzte in Irland - Online-DiagnoseZitiert von 1
- LG Berlin, 11.11.2019 – 101 O 134/18Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 9 HWG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Unzulässig ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen oder Tier beruht (Fernbehandlung). Satz 1 ist nicht anzuwenden auf die Werbung für Fernbehandlungen, die unter Verwendung von Kommunikationsmedien erfolgen, wenn nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit dem zu behandelnden Menschen nicht erforderlich ist.