§ 75d
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 31
Nach Gewicht
- BAG, 16.12.2021 – 8 AZR 498/20Karenzentschädigung - Anrechnung anderweitigen ErwerbsZitiert von 11
- LAG Schleswig-Holstein, 24.01.2018 – 3 Sa 339/17
- LAG Köln, 24.08.2007 – 11 Sa 241/07Zitiert von 1
- LAG Düsseldorf, 28.06.2001 – 11 Sa 532/01Zitiert von 1
- LAG Köln, 17.07.2025 – 6 SLa 484/24
- LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 – 13 Sa 69/05Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- LAG Hessen, 10.09.2025 – 18 SLa 1267/24
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.03.2025 – 5 Sa 734/24
- LAG Hamm, 11.08.2021 – 10 Sa 284/21Zitiert von 1
31 Entscheidungen zu § 75d HGB →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 75d HGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Auf eine Vereinbarung, durch die von den Vorschriften der §§ 74 bis 75c zum Nachteil des Handlungsgehilfen abgewichen wird, kann sich der Prinzipal nicht berufen. Das gilt auch von Vereinbarungen, die bezwecken, die gesetzlichen Vorschriften über das Mindestmaß der Entschädigung durch Verrechnungen oder auf sonstige Weise zu umgehen.