§ 55
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 13
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 27.02.2007 – XI ZR 195/05Abtretung von Kreditforderungen: Auswirkung von Bankgeheimnis und Datenschutz auf die Wirksamkeit; Anforderungen an den Arbeitsplatz beim Haustürwiderruf KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 39
- LAG Düsseldorf, 26.11.2025 – 12 SLa 331/25
- LG Düsseldorf, 19.02.2016 – 16 O 261/09
- LG Dortmund, 21.06.2011 – 3 O 103/11
- BGH, 21.12.2005 – VIII ZR 88/05
- ArbG Wesel, 25.04.2025 – 1 Ca 713/24Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG München, 17.10.2024 – 29 U 310/21Zitiert von 2
- AG Erding, 24.06.2020 – 9 C 6697/19
- AG Erding, 24.07.2019 – 3 C 5140/18Zitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 55 HGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/55#abs-1 (1) Die Vorschriften des § 54 finden auch Anwendung auf Handlungsbevollmächtigte, die Handelsvertreter sind oder die als Handlungsgehilfen damit betraut sind, außerhalb des Betriebes des Prinzipals Geschäfte in dessen Namen abzuschließen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/55#abs-2 (2) Die ihnen erteilte Vollmacht zum Abschluß von Geschäften bevollmächtigt sie nicht, abgeschlossene Verträge zu ändern, insbesondere Zahlungsfristen zu gewähren.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/55#abs-3 (3) Zur Annahme von Zahlungen sind sie nur berechtigt, wenn sie dazu bevollmächtigt sind.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/55#abs-4 (4) Sie gelten als ermächtigt, die Anzeige von Mängeln einer Ware, die Erklärung, daß eine Ware zur Verfügung gestellt werde, sowie ähnliche Erklärungen, durch die ein Dritter seine Rechte aus mangelhafter Leistung geltend macht oder sie vorbehält, entgegenzunehmen; sie können die dem Unternehmer (Prinzipal) zustehenden Rechte auf Sicherung des Beweises geltend machen.