§ 361
Stand: 10.06.2019
Maß, Gewicht, Währung, Zeitrechnung und Entfernungen, die an dem Orte gelten, wo der Vertrag erfüllt werden soll, sind im Zweifel als die vertragsmäßigen zu betrachten.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 361 HGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Hamm, 27.10.2022 – 34 U 191/21
- VG Köln, 11.12.2001 – 22 K 11500/99Zitiert von 1
- VG Köln, 06.11.2001 – 22 K 11357/99
- VG Köln, 01.02.2000 – 22 K 9332/98Zitiert von 5
- VG Köln, 29.06.1999 – 22 K 5502/98
- VG Köln, 29.06.1999 – 22 K 6821/98Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.02.2019 Ausfertigung
§ 361 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Februar 2019 (BGBl. I 196)
BGBl. 2019 I S. 196
BGBl. 2019 I S. 196 Gesetzgebungsmaterialien
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