§ 31
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/31#abs-1 (1) Eine Änderung der Firma oder ihrer Inhaber, die Verlegung der Niederlassung an einen anderen Ort sowie die Änderung der inländischen Geschäftsanschrift ist nach den Vorschriften des § 29 zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/31#abs-2 (2) Das gleiche gilt, wenn die Firma erlischt. Kann die Anmeldung des Erlöschens einer eingetragenen Firma durch die hierzu Verpflichteten nicht auf dem in § 14 bezeichneten Wege herbeigeführt werden, so hat das Gericht das Erlöschen von Amts wegen einzutragen.
Wird zitiert von 36 Entscheidungen zu § 31 HGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- KG, 04.05.2016 – 22 W 128/15Zitiert von 3
- OLG Brandenburg, 23.02.2021 – 7 W 17/21
- KG, 31.05.2016 – 22 W 17/16Zitiert von 2
- OLG Karlsruhe, 07.08.2014 – 11 Wx 17/14Zitiert von 1
- LG Saarbrücken, 03.02.2010 – 5 T 653/09
- LG Hagen, 24.11.2008 – 3 T 720/08
Zuletzt entschieden
- KG, 21.08.2025 – 22 W 30/25Zitiert von 1
- FG Hamburg, 19.03.2025 – 4 K 24/23Zitiert von 3
- AG Bonn, 21.11.2024 – 19 HRB 27643
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 31 HGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.02.2019 Ausfertigung
§ 31 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Februar 2019 (BGBl. I 196)
BGBl. 2019 I S. 196
BGBl. 2019 I S. 196 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.