§ 4 Erbfolge in einen Hof
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 30
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Nach Gewicht
- BFH, 01.04.1992 – II R 21/89Zitiert von 7
- BGH, 25.04.2014 – BLw 6/13Testamentarische Regelung der Hoferbfolge: Wirksamkeit von Grundstücksvermächtnissen zu Gunsten der weichenden Miterben
- FG Niedersachsen, 07.02.2017 – 13 K 204/15
- BVerfG, 20.03.1963 – 1 BvR 505/59Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde, obwohl die besatzungsrechtliche Vorschrift des § 6 Abs. 1 Satz 3 der Höfeordnung für die britische Zone, auf der die angegriffene Entscheidung beruht, mit Art. 3 Abs. 2 und 3 GG nicht vereinbar ist. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, besatzungsrechtliche Vorschriften in angemessener Frist an das Grundgesetz anzupassen; bis dahin steht der Anwendung von § 6 Abs. 1 Satz 3 der Höfeordnung nichts entgegenZitiert von 1
- BGH, 22.11.2024 – BLw 1/24Zeitpunkt für das Vorliegen der Voraussetzungen für die Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes an einen Miterben
- BGH, 30.04.2021 – BLw 2/20Landwirtschaftssache: Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des Landwirtschaftssenats des Oberlandesgerichts über die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Grundbuchamts; Zulässigkeit der Eintragung wechselseitiger Hofzugehörigkeitsvermerke für einen zum Hof gehörenden Anteil an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 HöfeO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Hof fällt als Teil der Erbschaft kraft Gesetzes nur einem der Erben (dem Hoferben) zu. An seine Stelle tritt im Verhältnis der Miterben untereinander der Hofeswert.