§ 3 Hofeszubehör
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 8
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Hamm, 16.06.2009 – 10 W 156/07Zitiert von 1
- OLG Celle, 19.01.2026 – 7 W 24/24
- BGH, 30.04.2021 – BLw 2/20Landwirtschaftssache: Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des Landwirtschaftssenats des Oberlandesgerichts über die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Grundbuchamts; Zulässigkeit der Eintragung wechselseitiger Hofzugehörigkeitsvermerke für einen zum Hof gehörenden Anteil an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- AG Beckum, 03.09.2015 – 100 Lw 47/15
- OLG Köln, 26.08.2014 – 23 U 1/13
- OLG Hamm, 06.03.2007 – 10 W 1/04Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 HöfeO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Zum Hof gehört auch das Hofeszubehör. Es umfaßt insbesondere das auf dem Hof für die Bewirtschaftung vorhandene Vieh, Wirtschafts- und Hausgerät, den vorhandenen Dünger und die für die Bewirtschaftung bis zur nächsten Ernte dienenden Vorräte an landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Betriebsmittel.