Gesetze / Höfeordnung

HöfeO

§ 10 Vererbung nach allgemeinem Recht

Stand: 10.06.2019

Bund10 Entscheidungen

Der Hof vererbt sich nach den Vorschriften des allgemeinen Rechts, wenn nach den Vorschriften dieses Gesetzes kein Hoferbe vorhanden oder wirksam bestimmt ist.

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