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GrundWertVO NRW§ 39 Miet- und Pachtpreistabellen und -übersichten
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GrundWertVO%20NRW/39#abs-1 (1) Miet- und Pachtpreistabellen und -übersichten werden nach Bedarf und fachlicher Erfordernis erstellt. Des Weiteren kann auf Antrag einer der zuständigen Stellen die Mietdatenbank nach § 558e des Bürgerlichen Gesetzbuches geführt und bei der Erstellung des Mietspiegels nach § 558c und § 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches mitgewirkt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GrundWertVO%20NRW/39#abs-2 (2) § 37 Absatz 2 bis 4 gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GrundWertVO%20NRW/39#abs-3 (3) Beschluss und Verfügbarkeit der Miet- und Pachtpreistabellen und -übersichten werden nach Bedarf und fachlicher Erfordernis bekanntgemacht. Die Tabellen und Übersichten werden dementsprechend vorgehalten und bereitgestellt.