Gesetze / Grundsteuergesetz

GrStG

§ 9 Stichtag für die Festsetzung der Grundsteuer, Entstehung der Steuer

Stand: 10.06.2019

SteuerrechtBund41 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GrStG%201973/9#abs-1 (1) Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GrStG%201973/9#abs-2 (2) Die Steuer entsteht mit dem Beginn des Kalenderjahres, für das die Steuer festzusetzen ist.

§ 8 § 10