Gesetze / Grundsteuergesetz

GrStG

§ 13 Steuermesszahl und Steuermessbetrag

Stand: 10.12.2019

SteuerrechtBund2 Fassungen71 Entscheidungen

Bei der Berechnung der Grundsteuer ist von einem Steuermessbetrag auszugehen. Dieser ist durch Anwendung eines Promillesatzes (Steuermesszahl) auf den Grundsteuerwert oder seinen steuerpflichtigen Teil zu ermitteln, der nach dem Bewertungsgesetz im Veranlagungszeitpunkt (§ 16 Absatz 1, § 17 Absatz 3, § 18 Absatz 3) für den Steuergegenstand maßgebend ist.

§ 12 § 14