Gesetze / Landesrecht Bayern / GrSO · GVBl. S. 684, BayRS 2232-2-K
Schulordnung für die Grundschulen in Bayern
44 Normen · Ausgangsfassung vom 11.09.2008 · 3 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 6 — Übertritt an ein Gymnasium oder an eine Realschule | 2 |
| § 10 — Leistungsnachweise | 1 |
| § 13 — Vorrücken | 1 |
| § 15 — Zwischen- und Jahreszeugnisse | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Sprachstandserhebung und -förderung, Anmeldung und Aufnahme
- § 3 Übertritt an eine andere Schule
- § 4 Gastschulverhältnisse
- § 5 Überweisung an ein Förderzentrum
- § 6 Übertritt an ein Gymnasium oder an eine Realschule
- § 7 Einrichtung von Klassen, Gruppen und Arbeitsgemeinschaften
- § 8 Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache
- § 9 Stundentafeln
- § 10 Leistungsnachweise
- § 11 Bewertung der Leistungen
- § 12 Förderplan
- § 13 Vorrücken
- § 14 Schulbesuch
- § 15 Zwischen- und Jahreszeugnisse
- § 16 Inkrafttreten
- § 17 (nicht mehr belegt)
- § 18 (nicht mehr belegt)
- § 19 (nicht mehr belegt)
- § 20 (nicht mehr belegt)
- § 21 (nicht mehr belegt)
- § 22 (nicht mehr belegt)
- § 23 (nicht mehr belegt)
- § 24 (nicht mehr belegt)
- § 25 (nicht mehr belegt)
- § 26 (nicht mehr belegt)
- § 27 (nicht mehr belegt)
- § 28 (nicht mehr belegt)
- § 29 (nicht mehr belegt)
- § 30 (nicht mehr belegt)
- § 31 (nicht mehr belegt)
- § 32 (nicht mehr belegt)
- § 33 (nicht mehr belegt)
- § 34 (nicht mehr belegt)
- § 35 (nicht mehr belegt)
- § 36 (nicht mehr belegt)
- § 37 (nicht mehr belegt)
- § 38 (nicht mehr belegt)
- § 39 (nicht mehr belegt)
- § 40 (nicht mehr belegt)
- § 41 (nicht mehr belegt)
- § 42 (nicht mehr belegt)
- § 43 (nicht mehr belegt)
- § 44 (nicht mehr belegt)
- Schlussformel
- Anlage 1 (zu § 9) Stundentafel
- Anlage 2 (zu § 9) Stundentafel für die Deutschklassen
- Anlage 3 (nicht mehr belegt)
- Anlage 4 (nicht mehr belegt)
- Anlage 5 (nicht mehr belegt)
- Anlage 6 (nicht mehr belegt)
- Anlage 7 (nicht mehr belegt)
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
01.07.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 4 des Gesetzes vom 28. Juli 2026 (GVBl. S. 401) und durch § 5 der Verordnung vom 1. Juli 2026 (GVBl. S. 425)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.