Gesetze / Landesrecht Bayern / GrSO · GVBl. S. 684, BayRS 2232-2-K

Schulordnung für die Grundschulen in Bayern

44 Normen · Ausgangsfassung vom 11.09.2008 · 3 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

Meistzitierte Normen

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Sprachstandserhebung und -förderung, Anmeldung und Aufnahme
  4. § 3 Übertritt an eine andere Schule
  5. § 4 Gastschulverhältnisse
  6. § 5 Überweisung an ein Förderzentrum
  7. § 6 Übertritt an ein Gymnasium oder an eine Realschule
  8. § 7 Einrichtung von Klassen, Gruppen und Arbeitsgemeinschaften
  9. § 8 Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache
  10. § 9 Stundentafeln
  11. § 10 Leistungsnachweise
  12. § 11 Bewertung der Leistungen
  13. § 12 Förderplan
  14. § 13 Vorrücken
  15. § 14 Schulbesuch
  16. § 15 Zwischen- und Jahreszeugnisse
  17. § 16 Inkrafttreten
  18. § 17 (nicht mehr belegt)
  19. § 18 (nicht mehr belegt)
  20. § 19 (nicht mehr belegt)
  21. § 20 (nicht mehr belegt)
  22. § 21 (nicht mehr belegt)
  23. § 22 (nicht mehr belegt)
  24. § 23 (nicht mehr belegt)
  25. § 24 (nicht mehr belegt)
  26. § 25 (nicht mehr belegt)
  27. § 26 (nicht mehr belegt)
  28. § 27 (nicht mehr belegt)
  29. § 28 (nicht mehr belegt)
  30. § 29 (nicht mehr belegt)
  31. § 30 (nicht mehr belegt)
  32. § 31 (nicht mehr belegt)
  33. § 32 (nicht mehr belegt)
  34. § 33 (nicht mehr belegt)
  35. § 34 (nicht mehr belegt)
  36. § 35 (nicht mehr belegt)
  37. § 36 (nicht mehr belegt)
  38. § 37 (nicht mehr belegt)
  39. § 38 (nicht mehr belegt)
  40. § 39 (nicht mehr belegt)
  41. § 40 (nicht mehr belegt)
  42. § 41 (nicht mehr belegt)
  43. § 42 (nicht mehr belegt)
  44. § 43 (nicht mehr belegt)
  45. § 44 (nicht mehr belegt)
  46. Schlussformel
  47. Anlage 1 (zu § 9) Stundentafel
  48. Anlage 2 (zu § 9) Stundentafel für die Deutschklassen
  49. Anlage 3 (nicht mehr belegt)
  50. Anlage 4 (nicht mehr belegt)
  51. Anlage 5 (nicht mehr belegt)
  52. Anlage 6 (nicht mehr belegt)
  53. Anlage 7 (nicht mehr belegt)

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    01.07.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 4 des Gesetzes vom 28. Juli 2026 (GVBl. S. 401) und durch § 5 der Verordnung vom 1. Juli 2026 (GVBl. S. 425)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.