Gesetze / Landesrecht Bayern / Grundschulordnung
GrSO§ 30 (nicht mehr belegt)
Stand: 25.08.2026
Für § 30 GrSO liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.