Gesetze / Landesrecht Bayern / Grundschulordnung
GrSO§ 9 Stundentafeln
Stand: 25.08.2026
Es gelten die als Anlagen 1 und 2 angefügten Stundentafeln einschließlich der Bestimmungen zu den Stundentafeln. Das Staatsministerium kann bei Vorliegen besonderer Umstände Abweichungen von der Stundentafel für die Dauer eines Schuljahres vornehmen.