Gesetze / Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
GmbHG§ 63 (weggefallen)
Für § 63 GmbHG liegt kein Text vor.
Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht.
Wird zitiert von 14 Entscheidungen zu § 63 GmbHG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Köln, 12.04.1994 – 22 U 189/93
- LG Duisburg, 31.05.2007 – 8 O 450/06
- BGH, 06.02.2002 – VIII ZR 185/00Zitiert von 2
- BFH, 16.04.1991 – VIII R 100/87Einkommensteuer: Verlust eines im Gesellschaftsverhältnis veranlassten Gesellschafterdarlehens als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 33
- BFH, 26.04.1984 – V R 128/79Steuerhaftung des GmbH-Geschäftsführers: Reichweite der Gesamtverantwortung bei interner Aufgabenverteilung und Anforderungen an die Tilgung von Umsatzsteuerschulden bei Mittelknappheit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 73
- FG Niedersachsen, 31.08.2010 – 15 K 342/09
Zuletzt entschieden
- FG Münster, 03.11.2006 – 9 K 1100/03 K,F
- FG Düsseldorf, 24.11.2005 – 12 K 6109/02 E
- OLG Köln, 29.09.2004 – 2 U 1/04Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Darlegung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bei pauschaler Bezugnahme auf Gläubigerlisten und Rechnungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 63 GmbHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.