§ 5 Zulassungsbeschränkungen
Stand: 10.06.2019
In den Beschränkungen des Betriebs einzelner Gewerbe, welche auf den Zoll-, Steuer- und Postgesetzen beruhen, wird durch das gegenwärtige Gesetz nichts geändert.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 5 GewO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerfG, 30.10.1961 – 1 BvR 833/59Verfassungsmäßigkeit der Schankerlaubnissteuer (GG Art. 12 Abs. 1; Gewerbeordnung). - Die verfassungsrechtliche Befugnis eines Landes zur Regelung einer bestimmten Steuer kann nicht durch einen Rückgriff auf allgemeine Kompetenzvorschriften des GG in Frage gestellt werden, und zwar auch dann nicht, wenn die mit der Steuer verfolgten Nebenzwecke materiell Gebiete berühren, die der Gesetzgebung der Länder entzogen sindZitiert von 69
- BGH, 21.03.1958 – 2 StR 393/57Zitiert von 2
- EuGH, 07.05.1998 – C-350/96Freizügigkeit der Arbeitnehmer: Berufungsrecht des Arbeitgebers; Verstoß eines inländischen Wohnsitzerfordernisses für Geschäftsführer gegen Artikel 48 EG-Vertrag Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 23
- EuGH, 04.12.1997 – C-350/96
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.