§ 33b (weggefallen)
Stand: 01.01.2023
Wird zitiert von 3
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- VG Berlin, 01.03.2013 – 4 K 336.12Zitiert von 12
- VG Gießen, 25.10.2012 – 4 K 987/12.GI
- VG Gießen, 05.04.2012 – 4 L 745/12.GIZitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 33b GewO liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.