Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 125a
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 586
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerfG, 07.07.2020 – 2 BvR 696/12 · Kommunales BildungspaketZitiert von 20
- FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 – 4 V 1295/23Zitiert von 15
- FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 – 4 V 1429/23Zitiert von 10
- BVerfG, 09.06.2004 – 1 BvR 636/02Zur Verfassungsmäßigkeit des LadenschlussgesetzesZitiert von 159
- Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, 11.04.2014 – 129/13
- BVerfG, 27.07.2004 – 2 BvF 2/02Grenzen der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes (Juniorprofessur)Zitiert von 114
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 22.06.2026 – 16 L 1702/26
- OLG Bremen, 26.03.2026 – 1 Ws 140/25
- OVG NRW, 02.02.2026 – 1 A 709/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 125a GG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GG/125a#abs-1 (1) Recht, das als Bundesrecht erlassen worden ist, aber wegen der Änderung des Artikels 74 Abs. 1, der Einfügung des Artikels 84 Abs. 1 Satz 7, des Artikels 85 Abs. 1 Satz 2 oder des Artikels 105 Abs. 2a Satz 2 oder wegen der Aufhebung der Artikel 74a, 75 oder 98 Abs. 3 Satz 2 nicht mehr als Bundesrecht erlassen werden könnte, gilt als Bundesrecht fort. Es kann durch Landesrecht ersetzt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GG/125a#abs-2 (2) Recht, das auf Grund des Artikels 72 Abs. 2 in der bis zum 15. November 1994 geltenden Fassung erlassen worden ist, aber wegen Änderung des Artikels 72 Abs. 2 nicht mehr als Bundesrecht erlassen werden könnte, gilt als Bundesrecht fort. Durch Bundesgesetz kann bestimmt werden, dass es durch Landesrecht ersetzt werden kann.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GG/125a#abs-3 (3) Recht, das als Landesrecht erlassen worden ist, aber wegen Änderung des Artikels 73 nicht mehr als Landesrecht erlassen werden könnte, gilt als Landesrecht fort. Es kann durch Bundesrecht ersetzt werden.