§ 154
Stand: 10.06.2019
(weggefallen)
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 154 GewO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 14.07.1954 – 5 StR 688/53Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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24.08.2002 Ausfertigung
§ 154 neu gefasst und aufgehoben und geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. August 2002 (BGBl. I 3412)
BGBl. 2002 I S. 3412
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.