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Artikel 1 · BT-Drs. 14/8796 · S. 17

Zu Artikel 1 (Änderung der Gewerbeordnung)

Zu Artikel 1 (Änderung der Gewerbeordnung)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Es handelt sich um Folgeänderungen zu Artikel 1 Nr. 4, 7,
8, 14, 19 bis 26 sowie 32 und 33.
Zu Nummer 2 (§ 6 GewO)
In § 6 wird der Hinweis auf den § 120c Abs. 5 gestrichen,
da § 120c insgesamt aufgehoben wird; im Einzelnen wird
auf die Begründung zur Neufassung des Titels VII ver-
wiesen. Von der GewO erfasst werden künftig die Fähr-
unternehmer, was in der Praxis nur die gewerberechtliche
Anzeigepflicht nach sich zieht. Sie werden damit anderen
gewerblichen Dienstleistungsanbietern gleichgestellt. Wei-
terhin brauchen die Rechtsverhältnisse der (abhängig be-
schäftigten) Kapitäne und der Besatzungsmitglieder auf
Seeschiffen nicht mehr angesprochen zu werden, da § 6
GewO bislang für sie nur den § 120c Abs. 5 GewO für an-
wendbar erklärte, der in die Arbeitsstättenverordnung über-
führt wird (s. Artikel 6); hier erscheinen die Bestimmungen
des Gesetzes über Seeleute ausreichend. Im Übrigen werden
diese Beschäftigten – abgesehen von Titel VII – von den auf
(selbständige) Gewerbetreibende abzielenden Bestimmun-
gen der GewO nicht berührt.
Mit dem neu angefügten Absatz 2 werden die im neu ge-
fassten Titel VII enthaltenen arbeitsrechtlichen Grundsätze
auf alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für anwend-
bar erklärt. Mithin werden auch die bei Freiberuflern oder in
der Urproduktion einschließlich des Bergbaus Beschäftigten
erfasst. Abgesehen davon ist aber keine Gleichstellung von
Urproduzenten oder Freiberuflern mit Gewerbetreibenden
intendiert. Vielmehr wird deren eigenständige Stellung, die
sich gerade bei Freiberuflern aus berufssoziologischen und
berufsrechtlichen Gründen ergibt, nicht in Frage gestellt. Im
Einzelnen wird auf die Begründung zu Titel VII verwiesen.
Zu Nummer 3 (§ 11 Abs. 5 und 6

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 72.076 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 14/8796, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 51.851–123.927 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 0b5148d3611d850f….

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