Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 14/8796 · S. 17
Zu Artikel 1 (Änderung der Gewerbeordnung)
Zu Artikel 1 (Änderung der Gewerbeordnung) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um Folgeänderungen zu Artikel 1 Nr. 4, 7, 8, 14, 19 bis 26 sowie 32 und 33. Zu Nummer 2 (§ 6 GewO) In § 6 wird der Hinweis auf den § 120c Abs. 5 gestrichen, da § 120c insgesamt aufgehoben wird; im Einzelnen wird auf die Begründung zur Neufassung des Titels VII ver- wiesen. Von der GewO erfasst werden künftig die Fähr- unternehmer, was in der Praxis nur die gewerberechtliche Anzeigepflicht nach sich zieht. Sie werden damit anderen gewerblichen Dienstleistungsanbietern gleichgestellt. Wei- terhin brauchen die Rechtsverhältnisse der (abhängig be- schäftigten) Kapitäne und der Besatzungsmitglieder auf Seeschiffen nicht mehr angesprochen zu werden, da § 6 GewO bislang für sie nur den § 120c Abs. 5 GewO für an- wendbar erklärte, der in die Arbeitsstättenverordnung über- führt wird (s. Artikel 6); hier erscheinen die Bestimmungen des Gesetzes über Seeleute ausreichend. Im Übrigen werden diese Beschäftigten – abgesehen von Titel VII – von den auf (selbständige) Gewerbetreibende abzielenden Bestimmun- gen der GewO nicht berührt. Mit dem neu angefügten Absatz 2 werden die im neu ge- fassten Titel VII enthaltenen arbeitsrechtlichen Grundsätze auf alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für anwend- bar erklärt. Mithin werden auch die bei Freiberuflern oder in der Urproduktion einschließlich des Bergbaus Beschäftigten erfasst. Abgesehen davon ist aber keine Gleichstellung von Urproduzenten oder Freiberuflern mit Gewerbetreibenden intendiert. Vielmehr wird deren eigenständige Stellung, die sich gerade bei Freiberuflern aus berufssoziologischen und berufsrechtlichen Gründen ergibt, nicht in Frage gestellt. Im Einzelnen wird auf die Begründung zu Titel VII verwiesen. Zu Nummer 3 (§ 11 Abs. 5 und 6
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 72.076 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 14/8796, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 51.851–123.927 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 0b5148d3611d850f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP