§ 1 Grundsatz der Gewerbefreiheit
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 63
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OVG Saarland, 20.03.2025 – 1 B 6/25Zitiert von 1
- BGH, 25.06.1953 – 3 StR 80/53
- BVerwG, 31.03.2010 – 8 C 12/09Zulässigkeit von Bonus- und Informationssystem in SpielhallenZitiert von 120
- VG Neustadt an der Weinstraße, 14.06.2016 – 4 L 403/16.NWZitiert von 2
- VGH Baden-Württemberg, 25.11.2021 – 6 S 2239/21Glücksspielrechtlicher Eilrechtsschutz; vorläufige Duldung des Spielhallenbetriebs bis zur Entscheidung über den Widerspruch KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
- VG Berlin, 28.01.2020 – 4 K 135.19Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Ansbach, 27.03.2025 – AN 3 K 22.01206
- VG Bayreuth, 28.06.2023 – B 10 K 21.1088
- VG Köln, 16.06.2023 – 1 L 1075/23Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 GewO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GewO/1#abs-1 (1) Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GewO/1#abs-2 (2) Wer gegenwärtig zum Betrieb eines Gewerbes berechtigt ist, kann von demselben nicht deshalb ausgeschlossen werden, weil er den Erfordernissen dieses Gesetzes nicht genügt.