Gesetze / Makler- und Bauträgerverordnung
MaBVAnlage 1 (zu § 15b Absatz 1)
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 552 — 554)
Änderungsverlauf
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06.05.2024 Ausfertigung
Anlage 1 geändert durch Artikel 28 des Gesetzes vom 6. Mai 2024 (BGBl. I Nr. 149)
BGBl. 2024 I Nr. 149
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09.05.2018 Ausfertigung
Anlage 1 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Mai 2018 (BGBl. I 550)
BGBl. 2018 I S. 550
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.