§ 67 Einreichung der internationalen Anmeldung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 5
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- BPatG, 11.08.2005 – 10 W (pat) 704/03
- BPatG, 13.10.2004 – 28 W (pat) 95/00
- BPatG, 13.10.2004 – 28 W (pat) 98/00
- BPatG, 13.10.2004 – 28 W (pat) 102/00Zitiert von 1
- BPatG, 13.10.2004 – 28 W (pat) 115/00Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die internationale Anmeldung von Designs kann nach Wahl des Anmelders entweder direkt beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (Internationales Büro) oder über das Deutsche Patent- und Markenamt eingereicht werden.