Gesetze / Designgesetz

DesignG

§ 67 Einreichung der internationalen Anmeldung

Stand: 10.06.2019

Gewerblicher RechtsschutzBund5 Entscheidungen

Die internationale Anmeldung von Designs kann nach Wahl des Anmelders entweder direkt beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (Internationales Büro) oder über das Deutsche Patent- und Markenamt eingereicht werden.

§ 66 § 68