Gesetze / Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, Bonn
DGIAG§ 1 Name, Rechtsform und Sitz der Stiftung
Stand: 10.06.2019
Unter dem Namen "Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland" wird eine rechtsfähige bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn errichtet. Die Stiftung kann sich durch Satzung einen Namenszusatz geben.
Änderungsverlauf
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31.07.2009 Ausfertigung
§ 1 Satz 3 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I 2622)
BGBl. 2009 I S. 2622
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