Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 16/12229 · S. 11
Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes zur Errich-
Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes zur Errich- tung einer Stiftung Deutsche Geistes- wissenschaftliche Institute im Aus- land, Bonn) Zu Nummer 2 (§ 1) Die Regelung in Satz 3 war ausschließlich für den Entste- hungszeitpunkt der Stiftung wesentlich. Sie kann aufgehoben werden, da die Stiftung 2002 entstanden ist und die Vorschrift keinen weiteren Regelungsgehalt hat. Zu Nummer 3 (§ 2) Die Ergänzung in Absatz 1 dient der Klarstellung, dass der Stiftungszweck weit auszulegen ist. Vorbereitende und be- gleitende Aktivitäten sollen sich nicht auf Projekte im engen zuwendungsrechtlichen Sinne beschränken. Die Änderung in Absatz 2 Satz 3 stellt klar, dass die Num- mern 1 bis 4 zum Kerngeschäft der Institute gehören. Drucksache 16/12229 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Zu Nummer 4 (§ 3) Die Regelungen in den Absätzen 1 und 2 waren ausschließ- lich für den Entstehungszeitpunkt der Stiftung wesentlich. Nachdem die dort definierten Rechtsfolgen zwischenzeitlich eingetreten sind, können die Vorschriften aufgehoben wer- den, da sie keinen weiteren Regelungsgehalt haben. Die Regelung in Absatz 3 kann entfallen, da sie keinen spezi- fischen Regelungsgehalt zum Stiftungsvermögen enthält. Die Möglichkeit, weitere Institute in die Stiftung aufzuneh- men, ergibt sich bereits aus § 2 Absatz 1 Satz 2. § 6 Absatz 4 regelt die Zuständigkeit für entsprechende Entscheidungen. Zu Nummer 5 (§ 5) Die Änderung setzt einen vermittelnden Vorschlag des Wissenschaftsrats um. Die Wissenschaftlichen Beiräte der Institute und die einzelnen Institutsdirektorinnen und Insti- tutsdirektoren bringen künftig ihren Sachverstand über die Direktionsversammlung und die Versammlung der Beirats- vorsitzenden in den Stiftungsrat ein. Gleichzeitig verlieren die derzeit neun dezentralen Wissenschaftlichen
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 18.125 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/12229, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 28.137–46.262 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.44) +D1D2D3 · Prüfwert 2ed1ae1b95a8bf8e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP