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Artikel 1 · BT-Drs. 16/12229 · S. 11

Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes zur Errich-

Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes zur Errich-
tung einer Stiftung Deutsche Geistes-
wissenschaftliche Institute im Aus-
land, Bonn)
Zu Nummer 2 (§ 1)
Die Regelung in Satz 3 war ausschließlich für den Entste-
hungszeitpunkt der Stiftung wesentlich. Sie kann aufgehoben
werden, da die Stiftung 2002 entstanden ist und die Vorschrift
keinen weiteren Regelungsgehalt hat.
Zu Nummer 3 (§ 2)
Die Ergänzung in Absatz 1 dient der Klarstellung, dass der
Stiftungszweck weit auszulegen ist. Vorbereitende und be-
gleitende Aktivitäten sollen sich nicht auf Projekte im engen
zuwendungsrechtlichen Sinne beschränken.
Die Änderung in Absatz 2 Satz 3 stellt klar, dass die Num-
mern 1 bis 4 zum Kerngeschäft der Institute gehören.
Drucksache 16/12229 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Zu Nummer 4 (§ 3)
Die Regelungen in den Absätzen 1 und 2 waren ausschließ-
lich für den Entstehungszeitpunkt der Stiftung wesentlich.
Nachdem die dort definierten Rechtsfolgen zwischenzeitlich
eingetreten sind, können die Vorschriften aufgehoben wer-
den, da sie keinen weiteren Regelungsgehalt haben.
Die Regelung in Absatz 3 kann entfallen, da sie keinen spezi-
fischen Regelungsgehalt zum Stiftungsvermögen enthält.
Die Möglichkeit, weitere Institute in die Stiftung aufzuneh-
men, ergibt sich bereits aus § 2 Absatz 1 Satz 2. § 6 Absatz 4
regelt die Zuständigkeit für entsprechende Entscheidungen.
Zu Nummer 5 (§ 5)
Die Änderung setzt einen vermittelnden Vorschlag des
Wissenschaftsrats um. Die Wissenschaftlichen Beiräte der
Institute und die einzelnen Institutsdirektorinnen und Insti-
tutsdirektoren bringen künftig ihren Sachverstand über die
Direktionsversammlung und die Versammlung der Beirats-
vorsitzenden in den Stiftungsrat ein. Gleichzeitig verlieren
die derzeit neun dezentralen Wissenschaftlichen

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 18.125 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 16/12229, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 28.137–46.262 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.44) +D1D2D3 · Prüfwert 2ed1ae1b95a8bf8e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP