Gesetze / Gefahrstoffverordnung
GefStoffV§ 16 Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen
Stand: 01.10.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GefStoffV%202010/16#abs-1 (1) Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen für bestimmte Stoffe, Gemische und Erzeugnisse ergeben sich aus Artikel 67 in Verbindung mit Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GefStoffV%202010/16#abs-2 (2) Nach Maßgabe des Anhangs II bestehen weitere Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen für dort genannte Stoffe, Gemische und Erzeugnisse.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GefStoffV%202010/16#abs-3 (3) Der Arbeitgeber darf in Heimarbeit beschäftigte Personen nur Tätigkeiten mit geringer Gefährdung im Sinne des § 6 Absatz 13 ausüben lassen.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 16 GefStoffV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 18.04.2024 – 20 A 726/20
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2016 – 3 L 90/15Zitiert von 4
- VGH Bayern, 18.09.2025 – 8 CS 25.1103Zitiert von 2
- AG Köln, 31.10.2023 – 582 Ds 127/23
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2022 – 2 M 28/22Zitiert von 3
- LG Berlin, 25.09.2019 – 66 S 212/18Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- VG Cottbus, 17.06.2021 – 3 K 368/16Abfallrecht: Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung für asbesthaltigen Bauschutt auf Zufahrtswegen eines Windparks Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- VG Arnsberg, 08.11.2018 – 6 K 7190/17Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 16 GefStoffV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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21.07.2021 Ausfertigung
§ 16 Abs. 3 aufgehoben durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Juli 2021 (BGBl. I 3115)
BGBl. 2021 I S. 3115
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15.11.2016 Ausfertigung
§ 16 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (BGBl. I 2549)
BGBl. 2016 I S. 2549
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.